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Grenzwerte werden nicht erhöht!

28.05.2020 ANNEKÄTHI KREBS, MLaw, Juristin beim HEV Schweiz

Mobilfunk – Wie geht es weiter mit dem Ausbau der Mobilfunknetze und der Einführung der neuen Technologie 5G?

Mit der ausserordentlichen Lage aufgrund der Corona- Pandemie hat sich der Datenverkehr in den Fernmeldenetzen stark erhöht. Homeoffice, Netflix, Telefonkonferenzen über das Mobilfunk- statt über das Festnetz etc. führen zu einer viel stärkeren Auslastung der Mobilfunknetze. Diese stossen an ihre Grenzen. Es stellt sich somit erneut die Frage, wie weiter mit dem Ausbau der Netze und der Einführung der neuen Technologie 5G? Müssen die Grenzwerte der Mobilfunkantennen erhöht werden? Welche Haltung vertritt der HEV Schweiz, und was macht der Bundesrat?

Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) schützt die Schweizer Bevölkerung mit Immissionsgrenzwerten bei Mobilfunkantennen gemäss Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie gemäss den Richtlinien zur Exposition durch elektromagnetische Felder, herausgegeben von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP), welche die WHO berät. Diese Richtlinien der ICNIRP wurden im März 2020 aktualisiert. Die Richtwerte berücksichtigen thermische Effekte von elektromagnetischen Feldern, d.h. die Erwärmung des Körpers. Sie sind überall einzuhalten, wo sich Menschen – auch nur kurzfristig – aufhalten können.

Strengere Anlagegrenzwerte

Für Orte mit empfindlicher Nutzung, sog. OMEN – wie beispielsweise Wohnungen und Schulen – gelten strengere Anlagegrenzwerte. Sie sorgen dafür, dass das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG) eingehalten wird. Das Umweltschutzgesetz sieht vor, dass Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen geschützt werden. Im Sinne der Vorsorge müssen deshalb Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig begrenzt werden. Die Emissionen sind dazu soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Da aufgrund unterschiedlicher Beobachtungen neben den thermischen auch andere Effekte nicht restlos ausgeschlossen werden können, wurden die strengeren Anlagegrenzwerte in der NISV festgehalten. Die Grenzwerte gelten unabhängig davon, welche Technologie verwendet wird.

Aktuelle Einschätzungen der Schädlichkeit

Die WHO hielt im Februar 2020 fest, dass es zurzeit, nachdem viel geforscht worden war, nach wie vor keinen kausalen Zusammenhang zwischen Immissionen von Funktechnologien und gesundheitsschädigenden Auswirkungen gibt. Diese Erkenntnis basiert auf Studien zum gesamten Spektrum der Radiofrequenzen. Allerdings untersuchten bisher nur wenige Studien die Strahlenexposition bei Mobilfunkantennen und bei der Breitbandtechnologie der 5. Mobilfunkgeneration (5G). Gemäss ICNIRP genügen die bisher geltenden Immissionsgrenzwerte nach wie vor, um Menschen vor negativen gesundheitlichen Effekten zu schützen.

Die neue Technologie 5G ist nur möglich, wenn sowohl bestehende Antennen per Software-Upgrade umgerüstet als auch adaptive Mobilfunkantennen neu gebaut werden. Eine 4G-Antenne strahlt permanent in einem Radius von 360 Grad, wenn sie über drei Sektoren verfügt. Adaptive Antennen hingegen schicken ihre Signalpegel nur auf die aktiven Nutzer in einer Funkzelle. Sämtliche Antennen, unabhängig von der verwendeten Technologie, müssen die geltenden Grenzwerte einhalten. Es ist derzeit aber nach wie vor nicht geklärt, wie die Strahlung adaptiver Antennen genau gemessen werden soll.

Haltung des HEV Schweiz

Die Anlagegrenzwerte für Mobilfunkantennen schränken den Bau von Mobilfunkanlagen in der Nähe von OMEN ein. Aus Sicht des HEV Schweiz ist es der falsche Ansatz, die Anlagegrenzwerte zu lockern, um eine Verstärkung der Sendeleistung in diesen besonders empfindlichen Gebieten zu forcieren. Trotz bisheriger Forschungen können nicht alle Fragen betreffend Auswirkungen auf die Gesundheit abschliessend beantwortet werden, insbesondere nicht jene nach den Langzeitfolgen. Gegen eine Erhöhung der Anlagegrenzwerte setzt sich der HEV Schweiz seit Langem ein. Dank des grossen Einsatzes von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller, Vizepräsidentin HEV Schweiz, konnte im Parlament die Erhöhung der Anlagegrenzwerte bisher zwei Mal verhindert werden.

Moratorien

Einzelne Kantone wie Waadt, Jura oder Genf haben Moratorien gegen den Bau von 5G-Antennen erlassen. Inwieweit diese vor Bundesrecht standhalten, ist umstritten. Ein Teil der Gemeinden behandelt derzeit keine Baugesuche für solche Antennen mehr, weil die definitiven Messregeln immer noch nicht bekannt sind. Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung Alt-Bundesrätin Doris Leuthard setzte im Herbst 2018 eine Arbeitsgruppe ein, um den Bereich Mobilfunk und Strahlung, Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen zu analysieren und einen Bericht mit Empfehlungen vorzulegen. In der Arbeitsgruppe hätten die betroffenen Kreise vertreten sein sollen. Dem HEV Schweiz wurde jedoch trotz Intervention der Einsitz verweigert. Der Bericht erschien am 18. November 2019. Aufgrund der wissenschaftlichen Unsicherheiten schlägt die Arbeitsgruppe vor, am Vorsorgeprinzip des USG festzuhalten. Über dessen Ausgestaltung herrschte kein Konsens. Gemäss Bericht hätte das Festhalten am Status quo circa 26000 zusätzliche Antennenstandorte und die Nachrüstung von 5000 Antennen zur Folge, verbunden mit Kosten in der Höhe von ca. 7,9 Milliarden Franken. Bis 5G in der gesamten Schweiz flächendeckend vorhanden wäre, würde es ca. 20 bis 30 Jahre dauern.

Entscheid des Bundesrats

Am 22. April 2020 hat der Bundesrat das weitere Vorgehen bezüglich 5G bekanntgegeben. Er anerkennt dabei die wichtige Rolle von 5G bei der Digitalisierung. Gleichzeitig will er den Vorbehalten in Teilen der Bevölkerung und bei den Kantonen, die mit der Einführung der neuen Technologie und dem Ausbau des 5G-Netzes verbunden sind, Rechnung tragen. Er stützt sich bei seinem Entscheid auf den obgenannten Bericht der Arbeitsgruppe. Der Bundesrat beauftragt das UVEK mit der Ausarbeitung einer Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen. Zudem soll das UVEK die im Bericht vorgeschlagenen Begleitmassnahmen umsetzen. Der Bundesrat will die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung zurzeit nicht verändern. Der HEV Schweiz begrüsst den Entscheid, die Grenzwerte derzeit nicht anzutasten.


5G – Grundstein für alltagsprägende Innovationen

Interview mit Urs Schaeppi, CEO Swisscom AG.

DER HAUSEIGENTÜMER:Herr Schaeppi, was bringt uns 5G überhaupt? 

URS SCHAEPPI: Die Technik entwickelt sich ständig weiter. Wenn wir etwa an die Glühbirnen denken, sind heutige Lampen im Vergleich zu früheren viel energiesparender geworden. Genauso ist es im Mobilfunk. Mit 5G steht die 5. Generation des Mobilfunks vor der Tür. Im Vergleich zu 4G ist sie viel leistungsfähiger. Vieles davon ist bessere Software. Wir müssen aber auch die alten Antennen durch intelligentere ersetzen. Das ermöglicht eine effizientere und raschere Datenübertragung bei gleichzeitig weniger Energieverbrauch pro übertragener Dateneinheit. Unsere Kunden benötigen heute in einer Woche so viele Daten, wie vor 10 Jahren in einem Jahr. Mit 5G können wir Anwendungen bauen, die kritische Verbindungen benötigen, und wir können diese auch garantieren. 5G wird es zum Beispiel in der Landwirtschaft ermöglichen, nur dort zu düngen, wo es nötig ist. Das ist effizienter, reduziert Kosten und schont die Umwelt.

Für den Alltag der Menschen genügt 4G aber vollständig.

  Bei 3G haben viele gesagt, dass man mobiles Internet nicht braucht. Heute wäre unser Alltag ohne die Anwendungen, die dank Mobilfunknetzen möglich sind, nicht mehr auszudenken. Zum Beispiel die SBB-Fahrplan- App, über die SBB heute dreimal mehr Billette verkauft als am Schalter. Wer will den Discman zurück, wenn man die ganze Musiksammlung via Spotify dabeihaben kann? Niemand weiss heute, welches die nächste grosse Anwendung ist. Aber klar ist, dass 5G den Grundstein für alltagsprägende Innovationen legt. Infrastrukturbau ist ein Generationenprojekt. Wir bauen heute die Netze, die wir in den kommenden Jahren nutzen werden.

Dennoch ist der Widerstand gegen 5G teils vehement. Können Sie die Bedenken der Bevölkerung nachvollziehen?

  Es ist menschlich, dass neue Technologien Ängste hervorrufen. Das verstehe ich gut. Dazu kommt, dass «Strahlung» negativ konnotiert ist. Das Problem sind nicht die Antennen, sondern die körpernahen Strahlenquellen wie etwa das Handy; es verursacht ca. 90 Prozent der Strahlenbelastung, und da kann ich mich selbst schützen. Leider werden zu 5G viele Unwahrheiten verbreitet. Wir müssen die Diskussion auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Fakten führen. Es wird immer wieder behauptet, 5G nutze neue Frequenzen. Das ist falsch. 5G nutzt Frequenzen, die längst in Gebrauch waren. Funkanwendungen auf diesen Frequenzen sind sehr gut erforscht, und bis heute konnten keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen nachgewiesen werden. Mehr Daten führen auch nicht zu mehr Strahlung. Die Grenzwerte gelten für alle Technologien genau gleich. Wer sich vor mehr Strahlenbelastung fürchtet, muss 5G eigentlich sogar begrüssen, weil es die sogenannte Exposition reduziert. Autos beispielsweise werden effizienter und sicherer. Dasselbe gilt für den Mobilfunk.

Der Bundesrat will die Anlagegrenzwerte zurzeit nicht erhöhen. Sie sehen den Ausbau mit 5G dadurch in Gefahr. Warum plädieren Sie für eine Erhöhung der Grenzwerte?

  Namhafte Institutionen wie die WHO oder die amerikanische Gesundheitsbehörde haben kürzlich bestätigt, dass innerhalb der internationalen Grenzwerte keine gesundheitlichen Auswirkungen von 5G zu befürchten sind. In der Schweiz sind die Grenzwerte nochmals zehnmal strenger. Mit diesen Rahmenbedingungen können wir das Potenzial von 5G nicht nutzen. Der Entscheid des Bundesrates, vorläufig auf eine moderate Grenzwerterhöhung zu verzichten, bedeutet den Bau tausender neuer Antennen. Das dauert Jahre und ist um Faktoren teurer als eine moderate Anpassung der Anlagegrenzwerte. Kurzfristig ist für uns aber zentral, dass der Bund rasch fehlende Vollzugshilfsmittel erarbeitet. In mehreren Kantonen sind Baugesuche blockiert. Das behindert auch den 4G-Weiterausbau. Wenn wir diese Aufgabe nicht bald lösen, wird die Bevölkerung die schlechtere Versorgung zu spüren bekommen. Und die Schweiz verliert durch die Verzögerungen an Attraktivität. Wir bauen 5G nicht zum Selbstzweck, es ist eine Zukunftsinfrastruktur für die Schweiz.