Unsere Mitglieder haben Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsauskunft.
Der unentgeltliche Anspruch besteht für jährlich eine 10-minütige, mündliche Auskunft über die telefonische Rechtsberatung.
Die Auskunft für Nichtmitglieder wird nach Aufwand abgerechnet, der Mindestbetrag beläuft sich auf CHF 50.00 (exkl. MwSt.).
Telefonische Rechtsberatung: Tel. 0844 438 438
Montag bis Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Beratungstarif für persönliche Beratungen und schriftliche Anfragen:
Persönliche Beratung
Nach telefonischer Vereinbarung, kostenpflichtig nach Aufwand. Werden Beratungstermine weniger als 48 Stunden vor dem Termin annulliert oder verschoben, wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.
Auslagen für Reisespesen, Drucksachen und Porti sind in den Honoraransätzen nicht inbegriffen und werden zu den effektiven Kosten abgerechnet. Reisezeit gilt als honorarberechtigte Arbeitszeit (ab Geschäftsstelle HEV Aargau in Baden).
Kostenpflichtig nach Aufwand gemäss Beratungstarif, Mindestbetrag CHF 100.00 (bzw. CHF 120.00 für Nichtmitglieder) exkl. MwSt.
Anfragen per E-Mail via Kontaktformular
Anfragen per E-Mail sind kostenpflichtig nach Aufwand gemäss Beratungstarif, Mindestbetrag CHF 100.00 (bzw. CHF 120.00 für Nichtmitglieder) exkl. MwSt.